{"id":22565,"date":"2025-05-13T04:16:58","date_gmt":"2025-05-13T04:16:58","guid":{"rendered":"https:\/\/primeprintingweb.com\/?post_type=product&#038;p=22565"},"modified":"2025-05-18T17:40:21","modified_gmt":"2025-05-18T17:40:21","slug":"luxembourg-id-card","status":"publish","type":"product","link":"https:\/\/primeprintingweb.com\/de\/geschaeft\/personalausweis\/luxembourg-id-card\/","title":{"rendered":"LUXEMBURGISCHER PERSONALAUSWEIS"},"content":{"rendered":"<div class=\"woocommerce-tabs wc-tabs-wrapper\">\n<div id=\"tab-description\" class=\"woocommerce-Tabs-panel woocommerce-Tabs-panel--description panel entry-content wc-tab\" role=\"tabpanel\" aria-labelledby=\"tab-title-description\">\n<p>LUXEMBURGISCHER PERSONALAUSWEIS<\/p>\n<p>\u00dcBERSICHT<\/p>\n<p>Beantragung eines luxemburgischen Personalausweises \u2013 Einwohner<br \/>\nBeantragung eines luxemburgischen Personalausweises \u2013 Nicht-Einwohner<br \/>\nBeschleunigtes Verfahren<br \/>\nElektronische Zertifikate des luxemburgischen Personalausweises<br \/>\nG\u00fcltigkeitsdauer des luxemburgischen Personalausweises<br \/>\nVerl\u00e4ngerung eines luxemburgischen Personalausweises<br \/>\nR\u00fcckgabe eines Personalausweises<br \/>\nVerlust, Diebstahl oder Zerst\u00f6rung des Personalausweises<br \/>\nFormulare\/Online-Dienste<br \/>\nAnsprechpartner<\/p>\n<p>Die G\u00fcltigkeitsdauer der an luxemburgische Staatsangeh\u00f6rige ausgestellten Personalausweise wurde ab Ende des Krisenzustands um drei Monate verl\u00e4ngert f\u00fcr:<\/p>\n<p>Personalausweise, die nach dem 1. M\u00e4rz 2020 abgelaufen sind;<br \/>\nLuxemburgische Staatsangeh\u00f6rige, die in eine andere Gemeinde in Luxemburg ziehen.<\/p>\n<p>Dar\u00fcber hinaus ist es nun m\u00f6glich, einen Termin bei der Auskunftsstelle von Guichet.lu zu vereinbaren, um einen Personalausweis zu beantragen oder abzuholen.<\/p>\n<p>Leicht verst\u00e4ndliches Logo \u2013 Neues Fenster<\/p>\n<p>Diese Internetseite ist auch in Leichter Sprache verf\u00fcgbar. Klicken Sie auf das Bild, um zum Dokument zu gelangen.<\/p>\n<p>Alle weiteren Dokumente in Leichter Sprache finden Sie hier.<\/p>\n<p>Bitte beachten Sie, dass die Dokumente in Leichter Sprache nur auf Deutsch verf\u00fcgbar sind.<\/p>\n<p>Der Personalausweis ist der amtliche Nachweis der Identit\u00e4t und Staatsangeh\u00f6rigkeit seines Inhabers.<\/p>\n<p>Luxemburgische Staatsangeh\u00f6rige ab 15 Jahren mit gew\u00f6hnlichem Wohnsitz in einer luxemburgischen Gemeinde m\u00fcssen einen Personalausweis mitf\u00fchren.<\/p>\n<p>Personen unter 15 Jahren ben\u00f6tigen keinen Personalausweis: Dieser wird auf Antrag eines sorgeberechtigten Elternteils ausgestellt. Jugendliche unter 15 Jahren ben\u00f6tigen daher f\u00fcr Reisen innerhalb der EU keinen Reisepass.<\/p>\n<p>Der Personalausweis ist f\u00fcr Personen mit Wohnsitz im Ausland optional.<\/p>\n<p>Luxemburgische Personalausweise verf\u00fcgen \u00fcber einen elektronischen Chip.<\/p>\n<p>WER IST BETROFFEN?<br \/>\nDer Personalausweis ist obligatorisch f\u00fcr alle Personen, die:<\/p>\n<p>die luxemburgische Staatsangeh\u00f6rigkeit besitzen;<br \/>\nihren gew\u00f6hnlichen Wohnsitz in Luxemburg haben;<br \/>\n15 Jahre oder \u00e4lter sind.<br \/>\nDer Personalausweis ist f\u00fcr Personen mit Wohnsitz im Ausland oder unter 15 Jahren optional.<\/p>\n<p>Personen k\u00f6nnen nur einen Personalausweis besitzen.<br \/>\nVORBEREITENDE SCHRITTE<br \/>\nHat ein im Ausland lebender luxemburgischer Staatsb\u00fcrger ein im Ausland geborenes Kind, das nicht bei einer luxemburgischen Beh\u00f6rde gemeldet ist, muss er beim Staatsb\u00fcrgerschaftsamt (Service de l&#8217;indig\u00e9nat) einen Staatsangeh\u00f6rigkeitsausweis f\u00fcr sein Kind beantragen.<\/p>\n<p>Im Rahmen dieses Antrags wird das Kind im Nationalen Personenregister eingetragen. Anschlie\u00dfend kann dem im Ausland geborenen Kind ein Personalausweis ausgestellt werden.<\/p>\n<p>FRISTEN<br \/>\nDie Frist f\u00fcr die Ausstellung eines Personalausweises betr\u00e4gt im Standardverfahren 10 Werktage, im Schnellverfahren 3 Werktage.<\/p>\n<p>Bei Antr\u00e4gen an eine diplomatische oder konsularische Vertretung verl\u00e4ngert sich diese Frist aufgrund der Bearbeitungszeit.<\/p>\n<p>Der Personalausweis muss innerhalb von sechs Monaten nach Antragstellung abgeholt werden. Die zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden behalten sich das Recht vor, den Personalausweis nach Fristablauf zu vernichten.<br \/>\nKOSTEN<br \/>\nKOSTEN DES PERSONALAUSWEISES<br \/>\nDer Personalausweis unterliegt einer staatlichen Steuer in H\u00f6he von:<\/p>\n<p>14 EUR f\u00fcr einen Personalausweis mit einer G\u00fcltigkeitsdauer von 10 Jahren f\u00fcr Jugendliche \u00fcber 15 Jahren und Erwachsene;<br \/>\n10 \u200b\u200bEUR f\u00fcr einen Personalausweis mit einer G\u00fcltigkeitsdauer von 5 Jahren f\u00fcr Kinder zwischen 4 und 15 Jahren;<br \/>\n5 EUR f\u00fcr einen Personalausweis mit einer G\u00fcltigkeitsdauer von 2 Jahren f\u00fcr Kinder unter 4 Jahren.<br \/>\nDiese Betr\u00e4ge erh\u00f6hen sich um 20 EUR, wenn der Antrag bei einer luxemburgischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung gestellt wird. Bei Antr\u00e4gen bei Gemeinden k\u00f6nnen kommunale Kanzleigeb\u00fchren hinzukommen.<\/p>\n<p>Im Falle eines beschleunigten Antrags betr\u00e4gt die Steuer 45 EUR, unabh\u00e4ngig davon, wo der Ausweis beantragt wird und wie lange er g\u00fcltig ist.<\/p>\n<p>ZAHLUNGSVERFAHREN<br \/>\nDie Steuer ist fr\u00fchestens 6 Monate vor Antragstellung und sp\u00e4testens zum Zeitpunkt der Antragstellung zu entrichten.<\/p>\n<p>Die Steuer muss vor Antragstellung entweder online oder per Bank\u00fcberweisung oder Bareinzahlung auf folgendes Konto entrichtet werden: CCPL-Nr. IBAN LU44 1111 7028 7715 0000, BIC-Code CCPLLULL, Empf\u00e4nger:<\/p>\n<p>TS-CE CTIE<br \/>\nCARTES D&#8217;IDENTITES<br \/>\nB.P. 1111<br \/>\nL-1011 Luxemburg<br \/>\nBei \u00dcberweisungen aus L\u00e4ndern au\u00dferhalb des SEPA-Raums ist das K\u00e4stchen \u201eOUR\u201c (d. h. alle Geb\u00fchren gehen zu Lasten des Auftraggebers) anzukreuzen.<\/p>\n<p>\u00dcberweisungsgeb\u00fchren gehen in keinem Fall zu Lasten des Empf\u00e4ngers.<\/p>\n<p>Der Zahlungsnachweis ist bei der Antragstellung vorzulegen. Bei der \u00dcberweisung oder Bareinzahlung sind unbedingt Name und Vorname des Ausweisinhabers im Feld f\u00fcr Mitteilungen anzugeben.<br \/>\nBei mehreren Antr\u00e4gen durch mehrere Mitglieder derselben Familie kann der Gesamtbetrag mit einer einzigen \u00dcberweisung bezahlt werden. Der Zahlungsnachweis muss jedoch die Namen und Vornamen aller betroffenen Personen enthalten. Personen, die ihren Antrag beim eID-Antragsservice des CTIE (Centre des technologies de l&#8217;information de l&#8217;\u00c9tat) einreichen, k\u00f6nnen die entsprechende Steuer vor Ort per Kredit- oder Debitkarte bezahlen.<\/p>\n<p>Die Zahlung ist auch per Smartphone \u00fcber die Digicash-App der jeweiligen Bank m\u00f6glich. Scannen Sie dazu einfach den QR-Code auf dem Brief, den Sie per Post erhalten haben, und best\u00e4tigen Sie Ihre Zahlung.<\/p>\n<p>nt mit Ihrem Fingerabdruck oder PIN-Code.<\/p>\n<p>Sie k\u00f6nnen die Karte auch beim eID-Antragsservice des IT-Zentrums des Staates bezahlen, indem Sie Ihr Smartphone an das Digicash-Terminal halten.<\/p>\n<p>R\u00dcCKERSTATTUNG BEI FEHLERHAFTER \u00dcBERWEISUNG<br \/>\nIm Falle einer fehlerhaften \u00dcberweisung kann eine R\u00fcckerstattung schriftlich (Brief, E-Mail) beim Helpdesk von Guichet.lu beantragt werden. Der Antrag muss eine Begr\u00fcndung, eine Kopie der \u00dcberweisung sowie die Kontonummer (IBAN und BIC) und den Namen des Kontoinhabers enthalten.<\/p>\n<p>SO GEHT&#8217;S VOR<br \/>\nBEANTRAGUNG EINES PERSONALAUSWEISES \u2013 EINWOHNER<br \/>\nANTRAG EINREICHEN<br \/>\nEinwohner Luxemburgs k\u00f6nnen einen Personalausweis bei ihrer Gemeindeverwaltung oder beim eID-Antragsservice des CTIE beantragen.<\/p>\n<p>Bei der Beantragung eines Personalausweises f\u00fcr Minderj\u00e4hrige sind verschiedene Situationen zu unterscheiden:<\/p>\n<p>Das Kind wohnt an derselben Adresse wie beide Elternteile:<br \/>\nDer Antrag kann von jedem Elternteil gestellt werden.<br \/>\nWird eine Vollmacht zur Antragstellung an Dritte erteilt, kann diese von jedem Elternteil unterschrieben werden.<br \/>\nDas Kind lebt nur bei einem Elternteil und der andere Elternteil an einer anderen Adresse:<br \/>\nDer Antrag kann von dem Elternteil gestellt werden, bei dem das Kind lebt.<br \/>\nDer Antrag kann vom anderen Elternteil gestellt werden, sofern dieser eine Vollmacht des Elternteils erhalten hat, bei dem das Kind lebt.<br \/>\nWird eine Vollmacht zur Antragstellung an Dritte erteilt, muss diese von dem Elternteil unterschrieben werden, bei dem das Kind lebt.<br \/>\nDas Kind lebt bei keinem der beiden Elternteile: Es wird vermutet, dass das Kind unter Vormundschaft steht, und die Person, die den Passantrag stellt, muss die elterliche Sorge nachweisen. Dies gilt auch f\u00fcr die Eltern des Kindes.<br \/>\nErwachsene, die nicht gesch\u00e4ftsf\u00e4hig sind, m\u00fcssen ebenfalls von ihrem gesetzlichen Vertreter begleitet werden.<\/p>\n<p>Aus Sicherheitsgr\u00fcnden ist bei der Beantragung eines Personalausweises weiterhin die pers\u00f6nliche Anwesenheit des zuk\u00fcnftigen Inhabers bei der Registrierung erforderlich, auch wenn es sich um einen Personalausweis f\u00fcr ein Baby handelt.<br \/>\nAntragsteller und gegebenenfalls ihre Kinder m\u00fcssen ihre Zahlungsbest\u00e4tigung (siehe Abschnitt \u201eKosten\u201c oben) vorlegen und den Antrag pers\u00f6nlich beim eID-Antragsservice des CTIE oder beim Einwohnermeldeamt ihrer Wohngemeinde stellen (Anmeldung).<\/p>\n<p>DEM ANTRAG EINZUREICHENDE UNTERLAGEN<br \/>\nDem Antrag sind folgende Unterlagen beizuf\u00fcgen:<\/p>\n<p>Zahlungsnachweis der Steuer;<br \/>\ngegebenenfalls alter Personalausweis;<br \/>\nBei Verlust, Diebstahl oder Vernichtung des alten Personalausweises muss der Antragsteller eine polizeiliche Erkl\u00e4rung vorlegen.<br \/>\nDas Foto auf dem Ausweis wird in der Regel vor Ort aufgenommen, daher ist die Mitnahme eines Fotos nicht erforderlich.<\/p>\n<p>Personen, die jedoch ein eigenes Foto verwenden m\u00f6chten (sofern es aktuell ist und den ICAO-Standards entspricht), m\u00fcssen ihren Antrag beim eID-Antragsservice des IT-Zentrums der Regierung einreichen. Von professionellen Fotografen aufgenommene Fotos entsprechen in der Regel den ICAO-Standards.<\/p>\n<p>Bei Neugeborenen kann es sehr schwierig sein, sie mit herk\u00f6mmlicher Fotoausr\u00fcstung zu fotografieren. Die Eltern k\u00f6nnen sich daher von einem professionellen Fotografen fotografieren lassen und anschlie\u00dfend den Antrag auf einen Personalausweis beim eID-Antragsservice des CTIE einreichen.<\/p>\n<p>NAMEN AUF DEM PERSONALAUSWEIS<br \/>\nBitte beachten Sie:<\/p>\n<p>Die im Antrag angegebenen Namen und Vornamen m\u00fcssen im Nationalen Personenregister eingetragen sein.<\/p>\n<p>Wer den Namen seines Ehepartners auf dem Personalausweis angeben lassen m\u00f6chte, muss dies bei der Antragstellung beantragen.<br \/>\nUNTERSCHRIFT<br \/>\nAm Ende des Registrierungsprozesses validieren die Antragsteller die Daten auf einem vorausgef\u00fcllten Formular und unterschreiben es.<\/p>\n<p>F\u00fcr Personen, die nicht unterschreiben k\u00f6nnen, sowie f\u00fcr Minderj\u00e4hrige unter 6 Jahren ersetzt das Wort \u201edispens\u00e9\u201c (befreit) die Unterschrift.<\/p>\n<p>AUSSTELLUNG DES PERSONALAUSWEISES<br \/>\nDer Personalausweis kann nach Ablauf von 10 Werktagen mit der Antragsquittung am Antragsort abgeholt werden.<\/p>\n<p>Der Personalausweis muss innerhalb von 6 Monaten nach Antragstellung abgeholt werden. Die zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden behalten sich das Recht vor, den Personalausweis nach Ablauf dieser Frist zu vernichten.<\/p>\n<p>Antragsteller k\u00f6nnen auf der Antragsbest\u00e4tigung den Vor- und Nachnamen einer Drittperson angeben, die den Personalausweis an ihrer Stelle abholt. Diese Drittperson muss bei der Abholung des Personalausweises die Empfangsbest\u00e4tigung mit ihrem Namen und ein g\u00fcltiges Ausweisdokument vorlegen.<\/p>\n<p>Der Personalausweis hat die Form einer 85 x 53 mm gro\u00dfen Plastikkarte und verf\u00fcgt \u00fcber Sicherheitselemente sowie eine sichere Druckfunktion.<\/p>\n<p>BEANTRAGUNG EINES PERSONALAUSWEISES \u2013 AUSL\u00c4NDISCHE<br \/>\nANTRAG EINREICHUNG<br \/>\nIm Ausland lebende luxemburgische Staatsb\u00fcrger k\u00f6nnen einen Personalausweis beantragen bei:<\/p>\n<p>dem eID-Antragsservice des Zentrums f\u00fcr Informationstechnologien des Staates (CTIE);<br \/>\neiner ausl\u00e4ndischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung Luxemburgs (Honorarkonsulate sind hierf\u00fcr nicht zust\u00e4ndig).<br \/>\nAntragsteller m\u00fcssen im Nationalen Register nat\u00fcrlicher Personen eingetragen sein.<br \/>\nBei Antr\u00e4gen auf einen Personalausweis f\u00fcr Minderj\u00e4hrige,<\/p>\n<p>Es sind verschiedene Situationen zu unterscheiden:<\/p>\n<p>Das Kind wohnt mit beiden Elternteilen an derselben Adresse:<br \/>\nDer Antrag kann von jedem Elternteil gestellt werden.<br \/>\nWird eine Vollmacht f\u00fcr die Antragstellung an Dritte erteilt, kann diese von jedem Elternteil unterschrieben werden.<br \/>\nDas Kind wohnt nur bei einem Elternteil und der andere Elternteil wohnt an einer anderen Adresse:<br \/>\nDer Antrag kann von dem Elternteil gestellt werden, bei dem das Kind wohnt.<br \/>\nDer Antrag kann vom anderen Elternteil gestellt werden, sofern dieser eine Vollmacht des Elternteils eingeholt hat, bei dem das Kind wohnt.<br \/>\nWird eine Vollmacht f\u00fcr die Antragstellung an Dritte erteilt, muss diese von dem Elternteil unterschrieben werden, bei dem das Kind wohnt.<br \/>\nDas Kind wohnt bei keinem Elternteil: Es wird vermutet, dass das Kind unter Vormundschaft steht, und die Person, die den Passantrag stellt, muss die elterliche Sorge nachweisen. Dies gilt auch f\u00fcr die Eltern des Kindes.<br \/>\nErwachsene, die nicht gesch\u00e4ftsf\u00e4hig sind, m\u00fcssen ebenfalls von ihrem gesetzlichen Vertreter begleitet werden.<\/p>\n<p>Aus Sicherheitsgr\u00fcnden ist f\u00fcr die Ausstellung des Personalausweises weiterhin die pers\u00f6nliche Anwesenheit des zuk\u00fcnftigen Inhabers bei der Anmeldung erforderlich, auch wenn es sich um einen Ausweis f\u00fcr ein Baby handelt.<\/p>\n<p>Antragsteller und gegebenenfalls ihre Kinder m\u00fcssen ihre Zahlungsbest\u00e4tigung (siehe Abschnitt \u201eKosten\u201c oben) vorlegen und den Antrag pers\u00f6nlich beim eID-Antragsservice des CTIE oder im Einwohnermeldeamt ihrer Wohngemeinde stellen (Anmeldung).<\/p>\n<p>DEM ANTRAG EINZUREICHENDE UNTERLAGEN<br \/>\nDem Antrag sind folgende Unterlagen beizuf\u00fcgen:<\/p>\n<p>Zahlungsnachweis der Steuer;<br \/>\nein Ausweisdokument: ein g\u00fcltiger Reisepass oder Personalausweis oder, falls vorhanden, ein Staatsangeh\u00f6rigkeitsnachweis;<br \/>\nein aktuelles (nicht \u00e4lter als drei Monate) Dokument der Wohngemeinde, aus dem die Adresse und die Zusammensetzung des Haushalts hervorgehen (Wohnsitzbescheinigung, Haushaltsbescheinigung, Wohnsitzbescheinigung usw.); oder eine von der Gemeindeverwaltung am Wohnort beglaubigte eidesstattliche Erkl\u00e4rung;<br \/>\nf\u00fcr Minderj\u00e4hrige, in deren Namen der Antrag gestellt wird: ein Dokument mit Angaben zum Wohnsitz des Minderj\u00e4hrigen;<br \/>\neine Heiratsurkunde, wenn der Antragsteller den Namen des Ehepartners auf dem Personalausweis tragen m\u00f6chte und dieser nicht im Nationalen Personenregister eingetragen ist;<br \/>\nbei Verlust, Diebstahl oder Vernichtung des alten Personalausweises muss der Antragsteller eine polizeiliche Erkl\u00e4rung vorlegen.<br \/>\nBei Antr\u00e4gen beim CTIE werden die Fotos in der Regel vor Ort aufgenommen. Antragsteller k\u00f6nnen jedoch ein eigenes Foto mitbringen, das aktuell sein und den ICAO-Standards entsprechen muss.<\/p>\n<p>Bei Neugeborenen kann es sehr schwierig sein, ein Foto mit herk\u00f6mmlicher Fotoausr\u00fcstung aufzunehmen. Eltern k\u00f6nnen daher ein professionelles Foto von einem Fotografen machen lassen und den Personalausweisantrag anschlie\u00dfend beim eID-Antragsdienst des CTIE einreichen.<\/p>\n<p>Personen, die einen Personalausweis bei einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung beantragen, m\u00fcssen ebenfalls ein den ICAO-Standards entsprechendes Foto vorlegen.<\/p>\n<p>NAMEN AUF DEM PERSONALAUSWEIS<br \/>\nBitte beachten Sie:<\/p>\n<p>Die im Antrag angegebenen Namen und Vornamen m\u00fcssen im Nationalen Personenregister eingetragen sein.<\/p>\n<p>Wer den Namen seines Ehepartners auf dem Personalausweis angeben lassen m\u00f6chte, sollte dies bei der Antragstellung beantragen.<\/p>\n<p>UNTERSCHRIFT<br \/>\nNach Abschluss des Registrierungsprozesses validieren die Antragsteller die Daten auf einem vorausgef\u00fcllten Formular und unterschreiben dieses.<\/p>\n<p>F\u00fcr Personen, die nicht unterschreiben k\u00f6nnen, sowie f\u00fcr Minderj\u00e4hrige unter 6 Jahren ersetzt das Wort \u201edispens\u00e9\u201c (befreit) die Unterschrift.<\/p>\n<p>AUSSTELLUNG DES PERSONALAUSWEISES<br \/>\nDer Personalausweis muss am Ort der Antragstellung abgeholt werden.<\/p>\n<p>Antragsteller k\u00f6nnen auf der Antragsquittung den Namen und Vornamen einer Drittperson angeben, die den Personalausweis in ihrer Vertretung abholt. Diese Drittperson muss bei der Abholung des Personalausweises die Quittung mit ihrem Namen und ein g\u00fcltiges Ausweisdokument vorlegen.<\/p>\n<p>Der Personalausweis kann nach Ablauf von 10 Werktagen mit der Antragsbest\u00e4tigung am Antragsort abgeholt werden.<\/p>\n<p>Der Personalausweis muss innerhalb von sechs Monaten nach Antragstellung abgeholt werden. Die zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden behalten sich das Recht vor, den Personalausweis nach Ablauf dieser Frist zu vernichten.<\/p>\n<p>BESCHLEUNIGTES VERFAHREN<br \/>\nAntragsteller k\u00f6nnen einen neuen Personalausweis auch im Rahmen eines beschleunigten Verfahrens erhalten. Der Antragsteller muss dann den Grund f\u00fcr die Dringlichkeit angeben.<\/p>\n<p>Luxemburgische Staatsangeh\u00f6rige mit Wohnsitz in Luxemburg k\u00f6nnen ihren Antrag bei ihrer Wohngemeinde oder beim eID-Antragsservice des IT-Zentrums der Regierung einreichen.<\/p>\n<p>Personen, die ein eigenes Foto verwenden m\u00f6chten (sofern es aktuell ist und den ICAO-Standards entspricht), m\u00fcssen ihren Antrag beim eID-Antragsservice des IT-Zentrums der Regierung einreichen.<\/p>\n<p>Luxemburgische Staatsangeh\u00f6rige mit Wohnsitz im Ausland k\u00f6nnen ihren Antrag beim eID-Antragsservice des CTIE oder bei einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung Luxemburgs in ihrem Wohnsitzland stellen.<\/p>\n<p>Andernfalls bei einer f\u00fcr ihr Wohnsitzland zust\u00e4ndigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung Luxemburgs. In diesem Fall sind dem Antrag Dokumente zum Nachweis der Auslandsadresse sowie ein aktuelles, den ICAO-Standards entsprechendes Foto beizuf\u00fcgen.<\/p>\n<p>Personalausweise, die im Schnellverfahren beantragt werden, k\u00f6nnen erst drei Werktage nach Antragstellung beim eID-Antragsservice des CTIE abgeholt werden.<\/p>\n<p>Der Personalausweis muss innerhalb von sechs Monaten nach Antragstellung abgeholt werden. Die zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden behalten sich das Recht vor, den Personalausweis nach Ablauf dieser Frist zu vernichten.<\/p>\n<p>ELEKTRONISCHE ZERTIFIKATE DES PERSONALAUSWEISES<br \/>\nNeben den mit blo\u00dfem Auge erkennbaren pers\u00f6nlichen Daten enth\u00e4lt der Personalausweis auch elektronisch lesbare Daten auf einem kontaktlosen Chip. Zu diesen Daten geh\u00f6ren:<\/p>\n<p>die Adresse des Inhabers;<br \/>\ndie Identifikationsnummer (13-stellig) des Inhabers;<br \/>\ndie Authentifizierungs- und elektronischen Signaturzertifikate sowie die zugeh\u00f6rigen privaten Schl\u00fcssel.<br \/>\nDer Zugriff auf die elektronischen Daten ist durch kryptografische Sicherheitsmechanismen gesch\u00fctzt.<\/p>\n<p>Die Zertifikate umfassen:<\/p>\n<p>ein Signaturzertifikat, das es Nutzern erm\u00f6glicht, Dokumente und Online-Transaktionen elektronisch zu signieren und garantiert, dass die elektronische Signatur den gleichen Rechtswert wie eine handschriftliche Unterschrift hat;<br \/>\nein Authentifizierungszertifikat, das Nutzern die einfache und sichere Verbindung zu verschiedenen staatlichen und privaten Online-Anwendungen erm\u00f6glicht.<\/p>\n<p>AKTIVIERUNG UND ZUGRIFF<br \/>\nF\u00fcr die Authentifizierung und elektronische Signatur kann der vollj\u00e4hrige Ausweisinhaber die Aktivierung der elektronischen Zertifikate bei der Beantragung des Ausweises und nur bei dieser beantragen. In diesem Fall muss der Nutzer eine Kontakt-E-Mail-Adresse angeben und die Allgemeinen Nutzungsbedingungen der Zertifikate akzeptieren.<\/p>\n<p>Minderj\u00e4hrige ab 15 Jahren k\u00f6nnen ihre Zertifikate auf Antrag eines sorgeberechtigten Elternteils oder Erziehungsberechtigten aktivieren lassen. Der Elternteil oder Erziehungsberechtigte unterzeichnet anschlie\u00dfend den Aktivierungsantrag und akzeptiert die Allgemeinen Nutzungsbedingungen der Zertifikate.<\/p>\n<p>Diese Elemente k\u00f6nnen nicht f\u00fcr Minderj\u00e4hrige unter 15 Jahren und nicht gesch\u00e4ftsf\u00e4hige Erwachsene aktiviert werden.<\/p>\n<p>Der eID-Anwendungsdienst des CTIE sendet den Sicherheitscode an die Personen, die zur Aktivierung der Zertifikate, der Authentifizierungsschl\u00fcssel und der elektronischen Signatur berechtigt sind.<\/p>\n<p>Der Zugriff auf die elektronischen Zertifikate erfolgt \u00fcber:<\/p>\n<p>einen Kartenleser, der beim eID-Anwendungsdienst des CTIE erh\u00e4ltlich ist;<br \/>\ndie Installation einer speziellen Software auf dem Computer des Inhabers;<br \/>\neinen nur dem Inhaber bekannten Sicherheitscode.<br \/>\nDer Inhaber eines Personalausweises kann jederzeit die Aussetzung, die Reaktivierung eines gesperrten Zertifikats oder den Widerruf seines Zertifikats beantragen. Die Aussetzung oder der Widerruf von Authentifizierungs- und Signaturzertifikaten hat keinen Einfluss auf die G\u00fcltigkeit des Personalausweises.<\/p>\n<p>Personen, die nach der Aktivierung ihrer elektronischen Zertifikate ihre E-Mail-Adresse \u00e4ndern oder feststellen, dass die angegebene E-Mail-Adresse falsch ist, k\u00f6nnen bei LuxTrust eine \u00c4nderung der E-Mail-Adresse beantragen, um eID-Benachrichtigungen an eine g\u00fcltige Adresse senden zu lassen.<\/p>\n<p>G\u00dcLTIGKEITSDAUER DES PERSONALAUSWEISES<br \/>\nDie G\u00fcltigkeitsdauer des Personalausweises richtet sich nach dem Alter des Inhabers:<\/p>\n<p>F\u00fcr Jugendliche \u00fcber 15 Jahre und Erwachsene: Der Personalausweis ist 10 Jahre g\u00fcltig;<br \/>\nF\u00fcr Kinder zwischen 4 und 15 Jahren: Der Personalausweis ist 5 Jahre g\u00fcltig;<br \/>\nF\u00fcr Kinder unter 4 Jahren: Der Personalausweis ist 2 Jahre g\u00fcltig.<\/p>\n<p>PERSONALAUSWEISVERL\u00c4NGERUNG<br \/>\nDer Antrag auf Verl\u00e4ngerung oder Ersatz des Personalausweises muss vom Antragsteller (oder dem sorgeberechtigten Elternteil oder dem gesetzlichen Vormund bei Minderj\u00e4hrigen oder nicht gesch\u00e4ftsf\u00e4higen Erwachsenen) so bald wie m\u00f6glich pers\u00f6nlich bei der zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rde eingereicht werden.<\/p>\n<p>Die Verl\u00e4ngerung des luxemburgischen Personalausweises ist in folgenden F\u00e4llen erforderlich:<\/p>\n<p>Ablauf der auf dem Ausweis angegebenen G\u00fcltigkeitsdauer;<br \/>\nAdress\u00e4nderung (auch innerhalb derselben Gemeinde);<br \/>\nDer Lichtbildausweis des Inhabers entspricht nicht mehr seinem aktuellen Aussehen;<br \/>\nVerlust, Diebstahl oder Besch\u00e4digung des Personalausweises;<br \/>\n\u00c4nderung des\/der Nachnamens\/Vornamens\/Vornamen sowie im Falle der Hinzuf\u00fcgung oder L\u00f6schung des Namens eines lebenden oder verstorbenen Ehepartners\/einer lebenden oder verstorbenen Ehepartnerin;<br \/>\n\u00c4nderung der Identifikationsnummer.<br \/>\nR\u00dcCKGABE EINES PERSONALAUSWEISES<br \/>\nBei der Erneuerung eines Personalausweises muss der alte Ausweis zur Ung\u00fcltigerkl\u00e4rung an die Gemeindeverwaltung des Wohnorts, an den eID-Antragsservice des Regierungsinformationszentrums oder an eine diplomatische oder konsularische Vertretung zur\u00fcckgegeben werden.<\/p>\n<p>Dasselbe gilt im Falle des Verlusts der luxemburgischen Staatsangeh\u00f6rigkeit.<\/p>\n<p>VERLUST, DIEBSTAHL ODER ZERST\u00d6RUNG DES PERSONALAUSWEISES<br \/>\nDer Verlust, Diebstahl oder die Zerst\u00f6rung eines Personalausweises muss unverz\u00fcglich der Polizei und der Verwaltung gemeldet werden.<\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>LUXEMBURGISCHER PERSONALAUSWEIS \u00dcBERSICHT Beantragung eines luxemburgischen Personalausweises \u2013 Einwohner Beantragung eines luxemburgischen Personalausweises \u2013 Nicht-Einwohner Beschleunigtes Verfahren Elektronische Zertifikate des<\/p>\n","protected":false},"featured_media":22613,"template":"","meta":[],"product_brand":[],"product_cat":[925],"product_tag":[],"class_list":{"0":"post-22565","1":"product","2":"type-product","3":"status-publish","4":"has-post-thumbnail","6":"product_cat-personalausweis","8":"first","9":"instock","10":"taxable","11":"shipping-taxable","12":"purchasable","13":"product-type-simple"},"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/primeprintingweb.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/product\/22565","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/primeprintingweb.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/product"}],"about":[{"href":"https:\/\/primeprintingweb.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/product"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/primeprintingweb.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/product\/22565\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":22855,"href":"https:\/\/primeprintingweb.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/product\/22565\/revisions\/22855"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/primeprintingweb.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media\/22613"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/primeprintingweb.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=22565"}],"wp:term":[{"taxonomy":"product_brand","embeddable":true,"href":"https:\/\/primeprintingweb.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/product_brand?post=22565"},{"taxonomy":"product_cat","embeddable":true,"href":"https:\/\/primeprintingweb.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/product_cat?post=22565"},{"taxonomy":"product_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/primeprintingweb.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/product_tag?post=22565"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}